Klasseneinteilung
Klasse 1: Pkw Baujahr 1945 und älter
Klasse 2: Pkw Baujahr 1946 – 1960
Klasse 3: Pkw Baujahr 1961 – 1970
Klasse 4: Pkw Baujahr 1971 bis zur Erreichung der 30-Jahres-Altersgrenze
Klasse 5: Motorräder 30-Jahres-Altersgrenze und älter
Fahrzeugvorschriften
Zugelassen sind alle Fahrzeuge, die den Vorschriften der StVZO der BRD entsprechen. Jeder Teilnehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Verkehrssicherheit des von ihm Gefahrenen Fahrzeugs. Zugelassen sind Fahrzeuge mit normaler Zulassung (Schwarzes Kennzeichen), mit Oldtimerzulassung (Schwarzes Kennzeichen mit H) und mit Oldtimer- Kennzeichen (Rot – 07er Nummer). Ausländische Kennzeichen sind ebenfalls zugelassen, sofern die Fahrzeuge ebenfalls den Anforderungen der StVZO der Länder entsprechen, in denen gefahren wird. Bei Ausstattung mit dem Händlerkennzeichen (Rot – 06er Nummer) übernimmt der Ausrichter keine Haftung und Gewähr für die Teilnahmeberechtigung im Falle straßenpolizeilicher Beanstandung.
Fahrzeugwechsel
Ein Fahrzeugwechsel ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn das genannte Fahrzeug bis zum Start der Veranstaltung nicht mehr einsatzbereit sein sollte, hat der Teilnehmer den Ausrichter unverzüglich über den Fahrzeugwechsel zu informieren, damit dieser alle Rallyeunterlagen anpassen kann (z.B. Programmheft, Startliste, Internet).
Werbung am Auto
Werbung am Fahrzeug ist erlaubt, sofern sie nicht anstößig ist und/oder sich gegen die Interessen der Veranstaltung und/oder des Veranstalters/Ausrichters richtet. Im Zweifel entscheidet der Aus-richter nach Absprache mit dem Team vor Beginn der Veranstaltung über die Zulässigkeit.
Anbringung der Rallyeschilder
Für die Kennzeichnung der Fahrzeuge werden längliche Rallyeschilder ausgegeben, die vorne am Fahrzeug, gut sichtbar, anzubringen sind. Die Anbringung hat nach der Papierabnahme zu erfolgen. Das Logo der Veranstaltung sowie der Sponsoren und Partner müssen stets sichtbar bleiben.